Zertifizierte Regalprüfung

Sicherheit.
Dokumentiert & rechtssicher.

Die jährliche Prüfung von Regalanlagen und Lagerbühnen ist gesetzlich vorgeschrieben. PPH übernimmt die vollständige Inspektion – mit zertifiziertem Prüfer, normkonformem Protokoll und klarer Mängelklassifizierung.

DIN EN 15635 DGUV 108-007 Regale & Lagerbühnen
Rechtliche Grundlage

Wer muss prüfen lassen?

Die DIN EN 15635 verpflichtet Betreiber von Regalanlagen zu einer mindestens jährlichen Inspektion durch eine sachkundige Person. Die DGUV 108-007 ergänzt diese Anforderung für den gewerblichen Bereich. Wer keine regelmäßige Prüfung nachweisen kann, haftet im Schadensfall persönlich – unabhängig davon, ob ein Schaden durch Verschleiß oder Fremdeinwirkung entstanden ist.

Betroffen sind alle ortsfesten Regalanlagen im gewerblichen Bereich – unabhängig von Hersteller, Alter oder Größe. Das gilt ebenso für Lagerbühnen, bei denen regelmäßige Kontrolle der tragenden Struktur, der Geländer und der Befestigungspunkte vorgeschrieben ist.

01

Ständer & Rahmen

Sichtprüfung auf Verformungen, Beschädigungen durch Staplerkontakt und Korrosion an tragenden Elementen.

02

Traversen & Auflager

Prüfung auf Durchbiegung, Sicherung der Einhängeverbindungen und korrekte Belastungskennzeichnung.

03

Fußplatten & Verankerung

Kontrolle der Bodenbefestigung, Unterlegscheiben und Ausrichtung der Ständer.

04

Netzlast & Kennzeichnung

Abgleich der tatsächlichen Belastung mit dem Regalpass und der Beschilderung im Regalfeld.

05

Lagerbühnen

Prüfung der tragenden Struktur, Geländer, Stufenbelag, Befestigungspunkte und Übergabeplätze auf Normkonformität.

06

Gesamtbewertung

Zusammenfassung aller Befunde mit Schadensklassifizierung und Handlungsempfehlung im Prüfprotokoll.

Ablauf

Von der Terminvereinbarung zum Protokoll.

01

Terminvereinbarung

Kontaktaufnahme per Telefon, Mail oder WhatsApp – Terminabstimmung nach Ihrem Betriebsablauf, auch außerhalb regulärer Geschäftszeiten möglich.

02

Inspektion vor Ort

Systematische Begehung aller Regalreihen und Lagerbühnen nach DIN EN 15635 – Befunde werden direkt vor Ort erfasst und fotografisch dokumentiert.

03

Klassifizierung der Schäden

Jeder Befund wird einer Schadensklasse (Grün / Gelb / Rot) zugeordnet – mit konkreter Handlungsempfehlung und Zeitrahmen für die Behebung.

04

Prüfprotokoll & Dokumentation

Sie erhalten ein normkonformes Prüfprotokoll in digitaler Form – rechtssicher, archivierbar und bei Bedarf für Behörden und Versicherungen verwendbar.

05

Mängelbeseitigung auf Wunsch

Festgestellte Schäden können direkt durch PPH behoben werden – durch Ersatzteilbeschaffung, Tausch beschädigter Bauteile oder Regalumbau.

Schadensklassen

Drei Kategorien. Klare Konsequenzen.

Die DIN EN 15635 definiert drei Schadensklassen, die im Prüfprotokoll ausgewiesen werden.

Grün – Geringe Beschädigung

Schaden vorhanden, aber kein unmittelbares Risiko. Muss bei der nächsten regulären Prüfung neu bewertet werden. Keine Sofortmaßnahme erforderlich.

Gelb – Mittlere Beschädigung

Schaden muss innerhalb einer definierten Frist behoben werden. Bis zur Reparatur kann eine reduzierte Last oder Sperrung einzelner Felder erforderlich sein.

Rot – Gefährdung

Sofortige Außerbetriebnahme des betroffenen Bereichs erforderlich. Wiederinbetriebnahme erst nach Mängelbeseitigung und erneuter Freigabe.

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Drohneneinsatz bei hohen Anlagen

Bei Hochregalanlagen oder Lagerbühnen, die mit herkömmlichen Mitteln nicht vollständig einsehbar sind, kann die Inspektion durch den Einsatz einer Drohne ergänzt werden. So werden auch schwer zugängliche Bereiche – wie obere Regalfelder oder Dachkonstruktionen von Lagerbühnen – lückenlos erfasst und dokumentiert.

Zusatzleistung auf Anfrage

Prüftermin anfragen.

Kurze Angabe zur Anlagenart und Standort reicht – wir melden uns schnell mit einem Terminvorschlag.

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