PPH GmbH & Co. KG
  • Start
  • Lagerbühnen
  • Regalsysteme
  • Regalprüfung
  • Montage
  • Über uns
  • Anfrage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

PPH GmbH & Co. KG · Stand: Juni 2026 · Gültig für alle Lieferungen und Leistungen ab 01.05.2026

Hinweis: Diese AGB wurden sorgfältig erstellt und sollten vor dem produktiven Einsatz von einem Fachanwalt für Wirtschafts- oder Handelsrecht geprüft werden.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen zwischen der PPH GmbH & Co. KG (nachfolgend „PPH") und dem jeweiligen Vertragspartner.
  2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, PPH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
  4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Angebote von PPH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer bestimmten Annahmefrist versehen sind.
  2. Mit der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. PPH kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung annehmen.
  3. Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind das schriftliche Angebot von PPH sowie die darin enthaltenen technischen Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch PPH.
  4. Bei individuell geplanten Lagerbühnen und Sonderanfertigungen kommt der Vertrag erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch PPH zustande.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verbrauchern gegenüber werden Bruttopreise ausgewiesen.
  2. Fracht-, Liefer- und Verpackungskosten werden gesondert ausgewiesen und in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung angegeben.
  3. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern keine abweichende Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.
  4. Bei Zahlungsverzug ist PPH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Unternehmern) bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Verbrauchern) zu berechnen.
  5. PPH ist berechtigt, für Aufträge ab einem Nettowert von 5.000 EUR eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes bei Auftragsbestätigung zu verlangen.
  6. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 4 Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang

  1. Liefertermine und -fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte.
  2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen bei Vorlieferanten oder sonstigen nicht von PPH zu vertretenden Ereignissen berechtigen PPH zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
  3. Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe der Ware an den Käufer oder einen beauftragten Spediteur. Bei Versendung geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur über (§ 447 BGB), soweit der Käufer Unternehmer ist. Gegenüber Verbrauchern gilt § 475 Abs. 2 BGB.
  4. PPH ist zur teilweisen Lieferung berechtigt, sofern die Teillieferung für den Käufer zumutbar ist.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. PPH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und PPH bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen.
  3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern und tritt PPH bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab. PPH nimmt diese Abtretung an.

§ 6 Sonderanfertigungen und individuelle Lagerbühnenplanung

Hinweis: Lagerbühnen werden häufig nach individuellen Kundenmaßen geplant und gefertigt. Für diese Sonderanfertigungen gelten nachfolgende besondere Bedingungen.

  1. Als Sonderanfertigung gelten insbesondere Lagerbühnen in Systembauweise, die nach individuellen Maßvorgaben (Länge, Breite, Höhe, Traglast, Stützenraster) geplant und gefertigt werden, sowie Regalsysteme, die nach Kundenspezifikation konfiguriert werden.
  2. Bei Sonderanfertigungen ist ein Widerruf nach Produktionsbeginn ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). PPH weist den Käufer vor Vertragsschluss ausdrücklich darauf hin, wenn eine Bestellung als Sonderanfertigung einzustufen ist.
  3. Planungsunterlagen (CAD-Zeichnungen, Aufmaßprotokolle, statische Berechnungen) bleiben Eigentum von PPH und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
  4. Maßabweichungen bis zu ± 2 % gegenüber den vereinbarten Maßen gelten als vertragsgemäß, sofern die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 7 Gebrauchte Waren und Restposten

  1. Beim Verkauf gebrauchter Waren und Restposten wird die Gewährleistungsfrist für Unternehmer auf ein Jahr verkürzt.
  2. Gebrauchte Waren werden im technischen Zustand „wie besichtigt" bzw. „wie beschrieben" verkauft. Bekannte Mängel werden im Angebot ausdrücklich beschrieben.
  3. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Eine Verkürzung gegenüber Verbrauchern ist ausgeschlossen.

§ 8 Montage und Aufbaudienstleistungen

  1. Soweit PPH Montageleistungen anbietet, werden diese durch qualifizierte Subunternehmer erbracht. PPH haftet für deren ordnungsgemäße Auswahl und Beaufsichtigung.
  2. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass der Montageort zum vereinbarten Termin zugänglich, besenrein und geräumt ist. Notwendige Strom- und Wasserversorgung sowie Beleuchtung sind vom Besteller bereitzustellen.
  3. Wartezeiten durch nicht rechtzeitig vorbereitete Montageflächen werden zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.
  4. Die Montage erfolgt gemäß den gültigen Normen (DIN EN 15512, DIN EN 15635) und den Herstellervorgaben.

§ 9 Regalprüfung nach DIN EN 15635 / DGUV 108-007

  1. Regalprüfungen werden durch Thomas Barth als zertifizierten Regalprüfer oder durch von PPH beauftragte, gleichwertig qualifizierte Fachkräfte durchgeführt.
  2. Der Prüfbericht wird schriftlich erstellt und enthält eine Bewertung gemäß dem Ampelschema nach DGUV 108-007.
  3. PPH haftet nicht für Schäden, die durch nicht gemeldete oder nach der Prüfung entstandene Mängel verursacht werden. Rot markierte Mängel sind vom Betreiber unverzüglich zu beheben; das betroffene Regal ist bis zur Instandsetzung zu sperren.

§ 10 Mängelrechte und Gewährleistung

  1. Mängelansprüche setzen voraus, dass der Käufer seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB (bei Unternehmern) ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, verdeckte Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuware 2 Jahre (Verbraucher) bzw. 1 Jahr (Unternehmer) ab Übergabe.
  3. Bei berechtigten Mängelrügen ist PPH berechtigt, nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Neulieferung vorzunehmen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Käufer zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
  4. Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Behandlung, eigenmächtiger Veränderung der Ware oder Überlastung über die spezifizierte Traglast hinaus.

§ 11 Haftung

  1. PPH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung von PPH für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit zwingende gesetzliche Haftungsregelungen entgegenstehen.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
  2. Für Sonderanfertigungen nach individuellen Kundenspezifikationen besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB. PPH weist hierauf vor Vertragsschluss ausdrücklich hin.

§ 13 Datenschutz

PPH verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern ist Aurich. PPH ist darüber hinaus berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher: ec.europa.eu/consumers/odr. PPH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
PPH Logo

Lagerbühnen und Regalsysteme für KMU – geplant, geliefert und betreut von einem Experten mit 25 Jahren Erfahrung.

Leistungen
  • Lagerbühnen
  • Regalsysteme
  • Regalprüfung
  • Montage & Demontage
  • Über uns
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerruf
© 2026 PPH GmbH & Co. KG · Moormerland Impressum · Datenschutz · AGB · Widerruf